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KEIN HEILVERSPRECHEN NACH DEM HWG!

Aus rechtlichen Gründen (Heilmittelwerbegesetz HWG) muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es sich bei meinen Kuscheltherapie/Haltetherapie-Angeboten für Gruppen und Einzelpersonen nicht um eine – bisher – schulmedizinisch anerkannte Methode eines Therapieverfahrens handelt.

Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen beruhen aber auf meinen persönlichen Erkenntnissen und individuellen Erfahrungen der Menschen, die sich darauf haben einlassen können. Nimm dir viel Zeit, alle Teilnehmerstimmen zu lesen, um einen eigenen Eindruck zu bekommen.

Grundsätzlich möchte ich bei den Informationen und Angeboten auf dieser Internetseite nicht den Eindruck erwecken, dass dabei ein Heilversprechen zugrunde liegt. Ebenso wenig kann aus den Ausführungen abgeleitet werden, dass eine Linderung oder Heilung psychischer Traumata garantiert oder versprochen wird.

Die Inhalte stellen kein Vertragsangebot und keine verbindliche Auskunft oder Beratung dar. Die Kuscheltherapie/Haltetherapie für Gruppen und Einzelpersonen kann keine Psychotherapie ersetzen und setzt durchschnittliche psychische und physische Konstitution und Belastbarkeit voraus.

Vorsorglich weise ich weiter noch darauf hin, dass die von mir abgegebenen Informationen auf der Internetseite nicht genutzt werden können, um Krankheiten oder Leiden selbst zu erkennen und zu therapieren.

Definition Therapeut*in

Quelle: Wikipedia 

Deutschland ist die Bezeichnung Therapeut allein oder ergänzt mit bestimmten Begriffen gesetzlich nicht geschützt und daher kein Hinweis auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium oder auch nur fachliche Kompetenz. Im Gegensatz dazu stehen etwa die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen der Heilberufe Arzt, Heilpraktiker und Psychotherapeut sowie die Gesundheitsfachberufe Logopäde, Motopäde, Ergotherapeut und Physiotherapeut, die erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden dürfen.[1]

 

Der Begriff des Therapeuten ist in Deutschland frei und genießt grundsätzlich keinen besonderen Schutz. Davon ausgenommen ist z. B. der Physiotherapeut und Ergotherapeut. Die Bezeichnung des „Massagetherapeuten / Wellnesstherapeuten“ steht daher dem in §§ 8 ff. des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes geregelten Ausbildungsberuf des Physiotherapeuten gegenüber. Die Bezeichnungen werden vom Verkehr begrifflich unterschieden und inhaltlich als zwei verschiedene Berufe erkannt. Auch der Begriff „Psychotherapeut“ ist staatlich geschützt und Diplom-Psychologen und Psychologen mit Masterabschluss vorbehalten, die eine Zusatzausbildung zum „Psychologischen Psychotherapeuten“ absolviert und damit die Approbation erlangt haben. Der Begriff „Psychotherapie“ hingegen ist nicht geschützt und darf auch von Heilpraktikern genutzt werden. Auch Sozialpädagogen (Diplom oder Master) können mit entsprechender Zusatzausbildung und staatlicher Prüfung als Kinder- und Jugendpsychotherapeut die Approbation für den genannten Bereich erlangen und den Begriff „Kinder- und Jugendpsychotherapeut“ führen. Vergleiche hierzu auch einen Beschluss des Landgerichts Kiel:[4]

 

In einem Behandlungskonzept der stationären Psychotherapie, in dem mehrere Therapeuten zusammenwirken, gibt es zudem den Bezugstherapeuten als bindendes Element.

 

Heute werden mit dem Begriff Therapeut alleine oder in Verbindung mit ergänzenden Begriffen auch Anwender nicht heilbezogener Verfahren bezeichnet, etwa Wellnesstherapeut, Yogatherapeut, Schönheitstherapeut, Hundetherapeut, Transformations-Therapeut, Derma-Therapeut[5], Neurofeedbacktherapeut[6], Marte Meo Therapeut[7], Lerntherapeut[8], Landschaftstherapeut[9] oder Vital-Therapeut[10]. Alle diese Begriffe sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt; ihre Verwendung ist daher frei. Insofern kann heute aus dem Begriff Therapeut kein Hinweis auf einen medizinischen Kontext der Tätigkeit oder gar eine geschützte Berufsbezeichnung entnommen werden.

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